Heute wurden bereits im dritten Jahr in Folge 30 Millionen Euro an die sächsischen Gemeinden im ländlichen Raum ausgezahlt. Grundlage ist das so genannte Pauschalengesetz, welches den kreisangehörigen Gemeinden 70 Euro pro Einwohner für die ersten 1.000 Einwohner zur Verfügung stellt.
Den Gemeinden werden somit maximal 70.000 Euro ausgezahlt, die frei genutzt werden können. Wofür die finanziellen Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Gemeinden selbst. Da die Gelder nicht zweckgebunden sind, ist eine Investition in den Bau von Schulen oder Kindergärten genauso möglich wie die Finanzierung von laufenden Projekten.